wattkompass

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der wattkompass, Inhaber Kevin Biba

Stand: 01.01.2026

Anbieter

wattkompass, Inhaber Kevin Biba
Mäbenberger Straße 25
91166 Georgensgmünd
E-Mail: kevin.biba@wattkompass.com
Telefon: +49 151 29898570

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von wattkompass gegenüber Kunden, insbesondere für Beratung, technische Einordnung, Angebotsvermittlung, Projektvorbereitung, Projektbegleitung sowie, soweit ausdrücklich vereinbart, Lieferung, Montage, Installation oder sonstige werkvertragliche Leistungen im Bereich Photovoltaik, Stromspeicher, Wallboxen, Energiemanagement und Wärmepumpen.

1.2 Kunden im Sinne dieser AGB können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

1.3 Maßgeblich ist jeweils der konkrete Vertrag, das Angebot, die Auftragsbestätigung oder die schriftlich vereinbarte Leistungsbeschreibung. Diese AGB gelten ergänzend, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wattkompass ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Leistungsbereiche von wattkompass

2.1 wattkompass bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • a)Beratung zu Photovoltaikanlagen
  • b)Beratung zu Stromspeichern
  • c)Beratung zu Wallboxen und E-Mobilität
  • d)Beratung zu Notstrom- und Ersatzstromlösungen
  • e)technische Einordnung von Angeboten und Komponenten
  • f)Beratung zu Zählerschrank, Leitungswegen, Erdung, Smart Meter und technischen Voraussetzungen
  • g)Vermittlung von Angeboten, Fachpartnern, Installationsbetrieben oder Produktlösungen
  • h)Projektbegleitung und Koordination zwischen Kunde, Anbieter, Fachbetrieb oder Lieferant
  • i)Beratung zu Wärmepumpen, insbesondere zu LAMBDA Wärmepumpen
  • j)soweit ausdrücklich vertraglich vereinbart: Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme oder sonstige werkvertragliche Leistungen.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

2.3 Allgemeine Informationen auf der Website, in Gesprächen, E-Mails, Unterlagen oder Präsentationen stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.

3. Rolle von wattkompass bei Vermittlungsleistungen

3.1 Soweit wattkompass als Beratungs- oder Vermittlungspartner tätig wird, unterstützt wattkompass den Kunden bei der technischen und wirtschaftlichen Einordnung möglicher Lösungen und kann Angebote, Anbieter, Hersteller, Fachpartner oder Dienstleister vermitteln.

3.2 Bei reiner Vermittlung kommt der Vertrag über Lieferung, Montage, Installation, Wartung, Service oder sonstige Ausführung regelmäßig direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen ausführenden Unternehmen, Anbieter, Fachbetrieb oder Hersteller zustande.

3.3 In diesem Fall ist wattkompass nicht selbst Ausführender der Montage- oder Installationsleistung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.

3.4 wattkompass haftet bei reiner Vermittlung nicht für die ordnungsgemäße Ausführung, Termineinhaltung, Gewährleistung, Bonität oder Leistungsfähigkeit des vermittelten Dritten, soweit wattkompass nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht oder eigene Pflichten verletzt hat.

3.5 wattkompass wird dem Kunden nach Möglichkeit transparent mitteilen, ob wattkompass selbst Vertragspartner für eine Leistung wird oder ob ein Dritter Vertragspartner des Kunden wird.

4. Eigene Liefer-, Montage- oder Installationsleistungen

4.1 Soweit wattkompass ausdrücklich selbst als Vertragspartner für Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme oder sonstige werkvertragliche Leistungen auftritt, gelten zusätzlich die Regelungen dieses Abschnitts.

4.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Nicht enthalten sind Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot genannt sind.

4.3 Technische Änderungen, die aufgrund von Netzbetreibervorgaben, baulichen Gegebenheiten, Sicherheitsanforderungen, Normen, statischen Anforderungen oder Erkenntnissen bei der Vor-Ort-Prüfung notwendig werden, können zu Anpassungen des Angebots führen.

4.4 Soweit wattkompass Subunternehmer, Fachbetriebe, Meisterbetriebe, Elektrofachbetriebe oder sonstige Dritte einsetzt, bleibt wattkompass bei eigener Vertragspartnerschaft für die geschuldete Leistung verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.

4.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen ausschließlich durch hierfür qualifizierte Elektrofachkräfte bzw. eingetragene Fachbetriebe erfolgen dürfen.

5. Vertragsschluss

5.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.

5.2 Ein verbindliches Angebot erhält der Kunde grundsätzlich individuell, beispielsweise per E-Mail, PDF, Angebotssoftware oder schriftlicher Auftragsbestätigung.

5.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und wattkompass bzw. der jeweilige Vertragspartner die Annahme bestätigt oder mit der Leistung beginnt.

5.4 Änderungen oder Ergänzungen des Angebots bedürfen der Bestätigung in Textform.

5.5 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie durch wattkompass in Textform bestätigt wurden.

6. Beratung, Planung und technische Einschätzung

6.1 Beratungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Ertragseinschätzungen, Amortisationsberechnungen oder Verbrauchsprognosen beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen, Erfahrungswerten, technischen Annahmen und marktüblichen Berechnungsmethoden.

6.2 Solche Angaben stellen keine Garantie für einen bestimmten Ertrag, eine bestimmte Einsparung, eine bestimmte Autarkiequote, eine bestimmte Jahresarbeitszahl, eine bestimmte Förderhöhe oder einen bestimmten Strompreis dar.

6.3 Erträge und Einsparungen können insbesondere durch Wetter, Verschattung, Nutzerverhalten, Strompreise, technische Auslegung, Netzbetreiberanforderungen, Anlagenverfügbarkeit, Wartung, gesetzliche Änderungen und bauliche Gegebenheiten beeinflusst werden.

6.4 Bei Wärmepumpen hängen Effizienz und Betriebskosten insbesondere von Heizlast, Vorlauftemperatur, Heizflächen, Hydraulik, Warmwasserbedarf, Gebäudehülle, Nutzerverhalten und finaler Auslegung ab.

6.5 Eine verbindliche Fachplanung, Ausführungsplanung, Statikprüfung, Netzanschlussprüfung, Heizlastberechnung oder elektrotechnische Detailplanung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde stellt wattkompass alle für Beratung, Angebotserstellung, Planung, Vermittlung oder Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

7.2 Hierzu können insbesondere gehören:

  • a)Adresse und Gebäudedaten
  • b)Stromverbrauch und Lastprofil
  • c)bestehende Strom- und Heizkosten
  • d)Fotos oder Informationen zu Dach, Zählerschrank, Technikraum oder Heizraum
  • e)Baupläne, Grundrisse, Dachpläne oder vorhandene Unterlagen
  • f)Angaben zu Dachmaterial, Dachneigung, Verschattung und Statik
  • g)Angaben zu bestehender Heizungsanlage, Warmwasserbereitung und Heizflächen
  • h)Informationen zu Wallbox, E-Auto, Notstromwunsch oder späterer Erweiterung
  • i)bereits vorliegende Angebote, Netzbetreiberschreiben oder Förderunterlagen.

7.3 Der Kunde ermöglicht erforderliche Vor-Ort-Termine und sorgt für Zugang zu Dachboden, Technikraum, Zählerschrank, Heizraum, Garage, Außenflächen oder sonstigen relevanten Bereichen.

7.4 Verzögerungen, Mehrkosten oder Planungsänderungen, die auf unvollständige, falsche oder verspätete Angaben des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von wattkompass.

8. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot.

8.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.3 Angebote können befristet sein. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist wattkompass bzw. der jeweilige Anbieter nicht mehr an das Angebot gebunden.

8.4 Preisänderungen können erforderlich werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass zusätzliche Leistungen notwendig sind, insbesondere durch:

  • a)ungeeigneten oder sanierungsbedürftigen Zählerschrank
  • b)fehlenden Potentialausgleich oder Erdung
  • c)unvorhergesehene Leitungswege
  • d)besondere Dachbeschaffenheit
  • e)Gerüst-, Kran- oder Spezialmontage
  • f)Netzbetreibervorgaben
  • g)statische Anforderungen
  • h)zusätzliche Brandschutz-, Überspannungsschutz- oder Sicherheitsanforderungen
  • i)nicht erkennbare Mängel am Gebäude.

8.5 Zahlungspläne, Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

8.6 Der Kunde gerät nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug, wenn fällige Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen.

8.7 Bei Zahlungsverzug kann wattkompass bzw. der Vertragspartner weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9. Zahlungsmodalitäten bei Projektleistungen

9.1 Bei größeren Projektleistungen können Anzahlungen oder Abschlagszahlungen vereinbart werden.

9.2 Anzahlungen dienen insbesondere der Projektreservierung, Materialdisposition, verbindlichen Terminplanung, Beschaffung von Komponenten und Absicherung des Projektstarts.

9.3 Der konkrete Zahlungsplan wird im Angebot oder Vertrag festgelegt.

9.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel vollständig zurückzuhalten. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

9.5 Bei vermittelten Verträgen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

10. Termine, Lieferzeiten und Ausführung

10.1 Genannte Termine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

10.2 Liefer- und Ausführungstermine können sich insbesondere verzögern durch:

  • a)Lieferengpässe
  • b)Wetterbedingungen
  • c)Netzbetreiberprozesse
  • d)fehlende Kundendaten
  • e)ausstehende Genehmigungen
  • f)notwendige technische Klärungen
  • g)Krankheit oder höhere Gewalt
  • h)Verzögerungen bei Dritten.

10.3 wattkompass wird den Kunden über erkennbare Verzögerungen informieren.

10.4 Bei reiner Vermittlung ist wattkompass nicht für Termine des ausführenden Drittunternehmens verantwortlich, sofern wattkompass nicht selbst Vertragspartner der Ausführung ist.

11. Technische Voraussetzungen bei Photovoltaik, Speicher und Wallbox

11.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Wallboxen und Energiemanagementsysteme bestimmte technische Voraussetzungen erfordern können.

11.2 Hierzu können insbesondere gehören:

  • a)geeigneter Zählerschrank
  • b)ausreichender Zählerplatz
  • c)APZ-Feld oder Kommunikationsfeld, soweit erforderlich
  • d)geeignete Schutzorgane
  • e)Überspannungsschutz
  • f)geeignete Erdung und Potentialausgleich
  • g)geeignete Leitungswege
  • h)statisch geeignetes Dach
  • i)ausreichende Dachqualität
  • j)Netzanschluss- und Netzbetreiberfreigabe.

11.3 Bestehende elektrische Anlagen können Anpassungen oder Erneuerungen erforderlich machen.

11.4 Nicht sichtbare Mängel, verdeckte Leitungswege, unzureichende Erdung, veraltete Zählerschränke oder bauliche Besonderheiten können erst bei Vor-Ort-Prüfung oder während der Ausführung erkennbar werden.

11.5 Hierdurch entstehende Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht bereits ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

12. Netzbetreiber, Anmeldung und Marktstammdatenregister

12.1 Photovoltaikanlagen, Speicher, Wallboxen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen können melde-, genehmigungs- oder abstimmungspflichtig sein.

12.2 Die Anforderungen richten sich nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers, technischen Anschlussbedingungen, gesetzlichen Regelungen und den jeweils geltenden Normen.

12.3 Soweit vereinbart, unterstützt wattkompass oder der ausführende Fachbetrieb bei Anmeldung, Netzbetreiberkommunikation oder Inbetriebnahmeunterlagen.

12.4 Die Registrierung im Marktstammdatenregister kann durch den Anlagenbetreiber selbst erforderlich sein. Das Marktstammdatenregister wird von der Bundesnetzagentur geführt.

12.5 Für Balkonkraftwerke besteht seit April 2024 ein vereinfachtes Registrierungsverfahren im Marktstammdatenregister.

13. Wärmepumpenleistungen

13.1 Bei Wärmepumpenleistungen können insbesondere folgende Punkte relevant sein:

  • a)Heizlast
  • b)Vorlauftemperatur
  • c)Heizkörper oder Fußbodenheizung
  • d)Hydraulik
  • e)Pufferspeicher
  • f)Warmwasserspeicher oder Frischwasserlösung
  • g)Schall und Aufstellort
  • h)Kondensatführung
  • i)elektrische Anbindung
  • j)Zusammenspiel mit Photovoltaik oder Speicher.

13.2 Eine Wärmepumpe kann nur dann effizient arbeiten, wenn Gebäude, Heizflächen, Hydraulik, Vorlauftemperatur und Nutzerverhalten zusammenpassen.

13.3 Angaben zu Effizienz, Stromverbrauch, Jahresarbeitszahl oder Einsparungen sind Prognosen und keine Garantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.

13.4 Fördermöglichkeiten hängen von den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen, technischen Anforderungen und Förderbedingungen ab. wattkompass schuldet keine bestimmte Förderzusage, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

14. Änderungen und Zusatzleistungen

14.1 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer Vereinbarung in Textform.

14.2 Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.

14.3 Zusatzleistungen können insbesondere erforderlich werden durch:

  • a)geänderte Kundenwünsche
  • b)zusätzliche Module
  • c)andere Speichergröße
  • d)Wallbox-Nachrüstung
  • e)längere Leitungswege
  • f)zusätzlicher Zählerschrankumbau
  • g)Dach- oder Gebäudemängel
  • h)Netzbetreiberauflagen
  • i)technische Notwendigkeiten.

14.4 wattkompass wird den Kunden nach Möglichkeit vor Ausführung kostenrelevanter Zusatzleistungen informieren.

15. Abnahme bei Werkleistungen

15.1 Soweit wattkompass werkvertragliche Leistungen schuldet, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden.

15.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

15.3 Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, kann eine Abnahme nach den gesetzlichen Regelungen eintreten, insbesondere wenn der Kunde die Anlage nutzt oder auf eine angemessene Fristsetzung nicht reagiert.

15.4 Bei vermittelten Werkleistungen gelten die Abnahmeregelungen des jeweiligen ausführenden Vertragspartners.

16. Eigentumsvorbehalt

16.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des jeweiligen Verkäufers bzw. Vertragspartners.

16.2 Bei vermittelten Leistungen gelten die Eigentumsvorbehaltsregelungen des jeweiligen Vertragspartners.

16.3 Der Kunde darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren nicht veräußern, verpfänden, sicherungsübereignen oder Dritten überlassen, solange der Eigentumsübergang nicht erfolgt ist.

17. Gewährleistung und Herstellergarantien

17.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

17.2 Herstellergarantien, Produktgarantien, Leistungsgarantien, Schutzbriefe oder Versicherungslösungen bestehen nur im Umfang der jeweiligen Garantie-, Versicherungs- oder Schutzbriefbedingungen.

17.3 Herstellergarantien werden grundsätzlich vom jeweiligen Hersteller gewährt, nicht von wattkompass, sofern wattkompass nicht ausdrücklich eine eigene Garantie übernimmt.

17.4 Garantiefristen, Garantieumfänge, Ausschlüsse, Registrierungsanforderungen und Servicebedingungen richten sich nach den jeweiligen Herstellerbedingungen.

17.5 Der Kunde ist verpflichtet, ihm übergebene Garantieunterlagen, Seriennummern, Registrierungsunterlagen und Wartungshinweise aufzubewahren und erforderliche Registrierungen fristgerecht vorzunehmen, sofern dies für Garantien erforderlich ist.

17.6 Schutzbriefe oder Zusatzabsicherungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder Vertrags sind.

18. Mängelanzeige und Service

18.1 Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen.

18.2 Die Meldung soll eine Beschreibung des Mangels, Fotos, Fehlermeldungen, Anlageninformationen und Kontaktdaten enthalten, soweit möglich.

18.3 Bei vermittelten Leistungen kann der Kunde verpflichtet sein, Mängel direkt gegenüber dem ausführenden Vertragspartner oder Hersteller geltend zu machen.

18.4 wattkompass unterstützt den Kunden nach Möglichkeit bei der Einordnung von Service- und Garantiefragen, soweit dies vereinbart oder im Rahmen der Kundenbetreuung möglich ist.

19. Haftung

19.1 wattkompass haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

19.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet wattkompass nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

19.3 In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

19.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Ertragsausfälle, Strompreisänderungen, Förderausfälle oder Einspeisevergütungsänderungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

19.5 Bei reiner Vermittlung haftet wattkompass nicht für Pflichtverletzungen des vermittelten Vertragspartners, sofern wattkompass nicht selbst eine Pflichtverletzung trifft.

20. Widerrufsrecht für Verbraucher

20.1 Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

20.2 Die Einzelheiten ergeben sich aus einer gesonderten Widerrufsbelehrung und einem Muster-Widerrufsformular, die dem Verbraucher rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sind.

20.3 Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.

20.4 Bei bestimmten Werk-, Liefer- oder Montageleistungen kann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein oder unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Dies bedarf einer gesonderten Prüfung und Belehrung.

20.5 wattkompass wird bei Verbraucherverträgen die jeweils erforderlichen Widerrufsinformationen gesondert bereitstellen.

21. Besondere Hinweise zu außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

21.1 Werden Verträge mit Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, insbesondere beim Kunden vor Ort, können besondere Informationspflichten und Widerrufsrechte gelten.

21.2 wattkompass wird dem Kunden die gesetzlich erforderlichen Informationen vor Vertragsschluss in geeigneter Form bereitstellen.

21.3 Der Kunde bestätigt den Erhalt der Informationen, soweit dies erforderlich ist.

22. Förderungen, Finanzierungen und Wirtschaftlichkeit

22.1 Informationen zu Förderungen, Finanzierungsmöglichkeiten, Zinssätzen, Zuschüssen, Einspeisevergütungen oder steuerlichen Vorteilen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

22.2 Förderprogramme, Förderbedingungen, Zinssätze und gesetzliche Rahmenbedingungen können sich ändern.

22.3 wattkompass schuldet keine bestimmte Förderzusage, Bewilligung, Einsparung, Rendite oder Wirtschaftlichkeit.

22.4 Der Kunde ist für die rechtzeitige Beantragung von Förderungen verantwortlich, sofern wattkompass oder ein Dritter diese Leistung nicht ausdrücklich übernommen hat.

23. Referenzen, Fotos und Projektdokumentation

23.1 wattkompass darf Fotos, Projektdaten oder Referenzen nur veröffentlichen, wenn der Kunde hierin eingewilligt hat oder keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten bzw. das konkrete Objekt möglich sind.

23.2 Eine Veröffentlichung mit Ortsangabe, Bildmaterial oder technischen Daten erfolgt nur nach entsprechender Freigabe, soweit erforderlich.

23.3 Der Kunde kann eine erteilte Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen widerrufen.

24. Datenschutz

24.1 wattkompass verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

24.2 Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

24.3 Zur Projektbearbeitung kann es erforderlich sein, Daten an Fachpartner, Hersteller, Netzbetreiber, Finanzierungsdienstleister oder sonstige Projektbeteiligte weiterzugeben, soweit dies für Beratung, Angebot, Durchführung oder Abwicklung erforderlich ist.

25. Kommunikation

25.1 Die Kommunikation kann per E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Post oder sonstiger Textform erfolgen.

25.2 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

25.3 Rechtserhebliche Erklärungen können der Textform bedürfen, soweit gesetzlich zulässig oder vereinbart.

26. Höhere Gewalt

26.1 Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Streiks, Krieg, Energiekrisen, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse können Leistungspflichten verzögern.

26.2 wattkompass wird den Kunden über relevante Verzögerungen informieren.

26.3 Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

27. Aufrechnung und Zurückbehaltung

27.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

27.2 Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

27.3 Verbraucherrechte bleiben unberührt.

28. Schlussbestimmungen

28.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

28.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von wattkompass, soweit gesetzlich zulässig.

28.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

28.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

28.5 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gesonderte Vermittlungsbedingungen für wattkompass

Diese Vermittlungsbedingungen kannst du zusätzlich auf der Website oder im Angebot nutzen, wenn du klar machen willst, dass wattkompass nicht immer selbst installiert.

1. Vermittlungscharakter

wattkompass kann dem Kunden Angebote, Produkte, Hersteller, Fachbetriebe, Installationspartner, Finanzierungspartner oder sonstige Dienstleister vermitteln.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kommt der Vertrag über Lieferung, Montage, Installation, Wartung oder sonstige Ausführung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner zustande.

2. Keine Ausführungspflicht bei reiner Vermittlung

Bei reiner Vermittlung schuldet wattkompass nicht die Ausführung der vermittelten Leistung.

wattkompass schuldet in diesem Fall insbesondere nicht:

  • a)Lieferung von Komponenten
  • b)Montage
  • c)Elektroinstallation
  • d)Dachmontage
  • e)Heizungsinstallation
  • f)Inbetriebnahme
  • g)Wartung
  • h)Mängelbeseitigung des vermittelten Dritten.

3. Sorgfältige Auswahl

wattkompass bemüht sich, geeignete Partner und Lösungen sorgfältig auszuwählen. Eine Garantie für die Leistung, Bonität, Termineinhaltung oder dauerhafte Verfügbarkeit vermittelter Dritter wird jedoch nicht übernommen, sofern wattkompass nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

4. Rolle bei Service und Reklamation

wattkompass kann den Kunden bei Service-, Garantie- oder Reklamationsfragen unterstützend begleiten. Vertragliche Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag sind jedoch gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen, sofern wattkompass nicht selbst Vertragspartner ist.